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Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)

der Zauncenter Smart GmbH, Leuchauer Straße 28 95326 Kulmbach, Telefon: +49 (0)9221 - 82 13 270 .

 

§1. Geltung der Bedingungen

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Besteller und Zauncenter Smart geschlossenen Verträge.
 
1.2 In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Besteller und Zauncenter Smart getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.

 

§2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 In Katalogen, Prospekten und Zeitungsanzeigen enthaltende Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
 
2.2 Auch die schriftlichen Angebote von Zauncenter Smart sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt somit erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrags durch Zauncenter Smart zustande.

 

§3.Preise und Zahlungskonditionen

3.1 Alle Preise werden im Angebot zzgl. der Mehrwertsteuer ausgewiesen und verstehen sich per Abholung Kulmbach. Sollte die Lieferung der Ware gewünscht sein, werden die Frachtkosten gesondert berechnet. Die Kostentragungspflicht des Bestellers erstreckt sich auch auf zusätzliche Transportkosten wegen Anfuhr Erschwernissen und dadurch verursachte mögliche Standzeiten.
 
3.2 Stimmen die Angaben des Kunden mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort nicht überein, so ist Zauncenter Smart berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand (Materialkosten, Personalaufwand etc.) dem Kunden gesondert zu berechnen.
 
3.3 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von Zauncenter Smart sofort bei Abholung oder Anlieferung der bestellten Ware bar zu zahlen. Führt Zauncenter Smart auch die Montage durch, ist die Kaufsumme zzgl. Montagepreis direkt nach der Montage an die Monteure von Zauncenter Smart bar zu zahlen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Bei Anlieferung per Spedition ist der Kaufpreis per Nachnahme an die Spedition zu zahlen. In diesem Fall fällt eine Nachnahmegebühr von 2,2% der Auftragssumme an, welche ebenfalls direkt bei Übergabe der Ware an den Spediteur zu zahlen ist.
 
3.4 Stellt der Besteller seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt oder tritt eine sonstige wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers ein, so wird die Gesamtforderung von Zauncenter Smart sofort fällig. Zauncenter Smart ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
 
3.5 Angebote für Reparaturen oder Versicherungsfälle werden mit 10% des im Angebot ausgewiesenen Preises berechnet und im Auftragsfall mit der Schlussrechnung verrechnet.
 
3.6 Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller sonstigen Rechte von Zauncenter Smart – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 5 % (bei Unternehmern 8 %) über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen, soweit Zauncenter Smart nicht einen höheren Schaden nachweist.
 
3.7 Darüber hinaus ist Zauncenter Smart bei Zahlungsverzug des Bestellers (auch mit der Anzahlung oder der Vorkasse) nach fruchtlosem Ablauf einer zuvor gesetzten Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und 25 % des Rechnungsbetrages als Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens vorbehalten.
 
3.8 Bei Zahlungsverzug des Bestellers steht Zauncenter Smart ein Zurückbehaltungsrecht an seinen Waren zu. Soweit die Ware aufgrund des Zahlungsverzugs nicht an den Besteller ausgeliefert wird, kann Zauncenter Smart für die Dauer des Verzuges Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.2 verlangen.

 

§4. Lieferung, Liefer- und Leistungszeit

4.1 Die Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich nur bis zur Bordsteinkante.
 
4.2 Liefertermine oder –fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von Zauncenter Smart angegebene Lieferzeit beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss. Ist eine Anzahlung fällig, beginnt die Lieferzeit erst mit dem Eingang der Anzahlung bei Zauncenter Smart.
 
4.3 Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abwendbarer, unvorhersehbarer und außergewöhnlicher Ereignisse hat Zauncenter Smart nicht zu vertreten. Als Ereignis in diesem Zusammenhang gelten u.a.: Streik, Aussperrungen und andere nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, auch wenn sie bei Vor- oder Unterlieferanten eintreten. Gleiches gilt, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber Zauncenter Smart nicht nachkommt. In den genannten Fällen verlängern sich die Lieferfristen in angemessenem Umfang. Ist ein weiteres Festhalten an dem Vertrag infolge der Lieferverzögerung nicht mehr zumutbar, sind beide Vertragspartner berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
 
4.4 Gerät Zauncenter Smart mit seinen Lieferungen in Verzug, hat der Besteller Zauncenter Smart eine angemessene Nachfrist, die mindestens 4 Wochen (bei Sonderanfertigungen 6 Wochen) betragen muss, zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann er vom Vertrag zurücktreten. Einen Ersatz des Verzugsschadens kann der Besteller nur verlangen, wenn Zauncenter Smart Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gleiches gilt für Schadensersatz statt der Leistung.

 

§5.Versand, Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige - auch eigene - Beförderungspersonen geht die Sachgefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Lieferung frei Haus oder Baustelle. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur ausdrücklich auf schriftlichen Wunsch und Kosten des Bestellers. Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

 

§6.Annahmeverzug des Bestellers

6.1 Der Besteller ist zur rechtzeitigen (spätestens 2 Wochen nach der Fertigstellungsanzeige) Abnahme der bestellten Ware verpflichtet. Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Besteller unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte nach Ziffer 8 entgegenzunehmen. Die Abnahmepflicht ist eine Hauptpflicht. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so ist Zauncenter Smart nach fruchtlosem Ablauf einer zuvor gesetzten Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 25 % des Rechnungsbetrages zu verlangen. Der Nachweis, dass kein oder nur ein erheblich geringerer Schaden eingetreten ist, bleibt dem Besteller, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt Zauncenter Smart vorbehalten.
 
6.2 Für die Dauer des Annahmeverzuges ist Zauncenter Smart berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers einzulagern. Die Lagerkosten werden pauschal mit 1 % des Rechnungswertes der eingelagerten Ware für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens mit 20 % des Rechnungswertes berechnet. Zauncenter Smart ist berechtigt, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und zu berechnen. Der Besteller ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere Lagerkosten angefallen sind.
 
6.3 Lässt der Besteller die Ware nicht sofort abladen oder nimmt er die angelieferte Ware nicht ab, so ist Zauncenter Smart GmbH berechtigt, die Ware auf Risiko des Bestellers abladen zu lassen oder ihn mit den Kosten der vergeblich versuchten Anlieferung sowie den Folgekosten (z.B. Zwischenlagerung oder erneute Anlieferung) zu belasten.

 

§7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Zauncenter Smart. Dies gilt auch im eingebauten Zustand.
 
7.2 Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder mit sonstigen Rechten Dritter zu belasten. Bei etwaigen Pfändungen, Zwangsvollstreckungen oder sonstigen Maßnahmen, die die Eigentumsrechte von Zauncenter Smart beeinträchtigen könnten, hat der Kunde auf das Eigentum von Zauncenter Smart hinzuweisen. Ferner hat er Zauncenter Smart unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
 
7.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist Zauncenter Smart nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit wieder an sich zu nehmen. Hierzu gestattet der Besteller bereits jetzt unwiderruflich den Zutritt zu seinen Geschäfts-, Lagerräumen und Privatgrundstücken. In der Zurücknahme der Kaufsache durch Zauncenter Smart liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

 

§8. Gewährleistung

8.1 Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Oberfläche, Verzinkung, Breite, Ausrüstung, des Designs oder Materials stellen keine Mängel dar. Offensichtliche Mängel muss der Besteller zum Erhalt seiner Gewährleistungsrechte 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert rügen.
 
8.2 Bei Vorlage von Plänen durch den Besteller nimmt Zauncenter Smart die Richtigkeit dieser (ohne Prüfung) an. Sollte sich erst bei der Montage herausstellen, dass die vorgelegten Pläne unrichtig waren, gehen die hieraus entstehenden zusätzlichen Kosten (z.B. Materialkosten, Personalaufwand) zu Lasten des Bestellers.
 
8.3 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist Zauncenter Smart nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache berechtigt.
 
8.4 Zauncenter Smart übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Nichtbeachtung von Betriebs- oder Wartungsanleitungen und unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder Dritte entstanden sind.
 
8.5 Der Versand erfolgt auch bei Rücksendung auf Gefahr des Bestellers. Die verauslagten Versandkosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt, sollten sich keine Mängel oder Gewährleistungsansprüche feststellen lassen.
 
8.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Die Nacherfüllung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstandes weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Kunden zumutbar sind.
 
8.7 Zauncenter Smart haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter, Monteure oder Erfüllungshelfer von Zauncenter Smart beruhen. Soweit Zauncenter Smart keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
 
8.8 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
 
8.9 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
 
8.10 Soweit der Besteller Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

 

§9. Datenschutz, Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

9.1 Der Besteller willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.
 
9.2 Soweit der Besteller Kaufmann ist, ist Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der Firmensitz von Zauncenter Smart in Kulmbach. Ebenso ist Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Firmensitz von Zauncenter Smart in Kulmbach, wenn der Besteller Kaufmann ist. Zauncenter Smart ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
 
9.3 Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Besteller und Zauncenter Smart unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

 

§10. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt rückwirkend eine inhaltlich möglich gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

 

§11. Besonderheiten

11.1 Montage: Sofern vereinbart, führt Zauncenter Smart im Auftrag des Bestellers auch die Montage der Zaunanlage aus (Montage und Anschluss des Motors sowie des Bodenstoppers erfolgt nicht durch Zauncenter Smart). Voraussetzung ist, dass bauseits vom Besteller alle Vorbereitungen für die Durchführung einer reibungslosen Montage getroffen sind. Der Arbeitsplatz muss grundsätzlich besenrein sein. Müll, Bodenaushub, demontierte Bauteile usw. müssen vom Besteller entsorgt werden. Eventuell vorhandene Altzäune müssen vorher vom Besteller demontiert und entsorgt worden sein. Strom, Wasser usw. sind bauseits vom Bestseller auf dessen Kosten zur Verfügung zu stellen. Hat der Besteller es versäumt, die Vorbereitungen zur Durchführung der Montage zu treffen und wird dadurch ein zusätzlicher Zeit- und Personalaufwand oder eine weitere Anreise notwendig, wird Zauncenter Smart diese Mehrkosten gesondert in Rechnung stellen. Die Montagekosten werden nach Erfahrungswerten bei normaler Bodenbeschaffenheit festgelegt. Sie beinhalten keine unvorhersehbaren Zusatzarbeiten z.B. aufgrund von abweichenden oder erschwerten Bodenbeschaffenheiten. Wird aufgrund dessen ein weiterer Montagetermin erforderlich, wird dieser zusätzlich gesondert berechnet.
 
11.2 Pflaster- und Bodenarbeiten: Zauncenter Smart führt keine Pflaster- und Bodenarbeiten nach erfolgter Montage aus.
 
11.3 Elektronik: Zauncenter Smart führt keine Elektroarbeiten durch, da diese Arbeiten nur von Elektrikern erledigt werden dürfen. Montage und Anschluss der Elektronik sind daher im Auftrag und auf Rechnung des Bestellers durchzuführen.
 
11.4 Urheberrecht: Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen, Fotos, Vorschläge und dergleichen unterliegen dem Urheberrecht von Zauncenter Smart und dürfen nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden, insbesondere nicht Mitbewerbern zur weiteren Angebotseinholung. Zuwiderhandlungen wird Zauncenter Smart unnachgiebig verfolgen.
 
11.5 Salzgewässer: Bei Montagen im Nahbereich 50 km von Salzgewässern (Nord-, Ostsee) entfernt muss doppelt beschichtet werden. Aufpreis auf Anfrage. Bei verzicht auf doppelte beschichtung entfällt jeglicher Garantieanspruch.

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